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Berufsmöglichkeiten nach der HLW Ried

für die Tätigkeit als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer:

Der Abschluss einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLA, FW, ALG) gilt zumindest als Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung.

Facheinschlägig sind:

HLA/ALG:

  • kaufmännische Berufe (Bürokaufmann/-frau, Großhandelskaufmann/-frau)
  • Berufe im Bereich Tourismus (Restaurantfachmann/-frau, Koch/Köchin, Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in, Reisebüroassistent/-in)

FW:

  • Bürokaufmann/-frau, Restaurantfachmann/-frau, Koch/Köchin, Hotel- und Gastgewerbeassistent/-in


für die Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer:

  • Gastgewerbe
    wenn ein Praktikum von mindestens drei Monaten absolviert wurde

  • Handelsgewerbe
    nach erfolgreichem Schulabschluss

  • Handelsagenten
    nach erfolgreichem Schulabschluss

  • andere reglementierte Gewerbe
    Zulassung zur Befähigungsprüfung bei Erfüllung der in der jeweiligen Befähigungsverordnung angegebenen Voraussetzungen, wobei der schriftliche Teil der Befähigungsnachweisprüfung (Unternehmerprüfung) jedenfalls erlassen wird
    z. B. Reisebüro nach mindestens 1 1/2-jähriger fachlicher Tätigkeit (für FW nach mindestens 2-jähriger fachlicher Tätigkeit


zusätzliche Befähigungen für HLA und ALG:

Zugang zu Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen